Feierabend-Rechner

Feierabendplanung

Finden Sie heraus, wann Sie ausstempeln können, sobald die geforderte bezahlte Arbeitszeit erfüllt ist. Geben Sie Ihren Arbeitsbeginn ein, die zu leistenden bezahlten Stunden und Minuten sowie die unbezahlte Pausenzeit. Der Rechner addiert die gesamte Anwesenheitszeit zum Arbeitsbeginn und kennzeichnet Ergebnisse, die nach Mitternacht liegen.

So berechnen Sie Ihre Ausstempelzeit

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    Arbeitsbeginn eingeben

    Tragen Sie die Uhrzeit ein, zu der Ihre bezahlte Schicht tatsächlich begonnen hat, ob morgens, nachmittags oder spätabends. Die Zeit wird im 24-Stunden-Format eingegeben, zum Beispiel 08:30 oder 22:00.

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    Erforderliche bezahlte Arbeitszeit festlegen

    Geben Sie die bezahlten Stunden und zusätzlichen Minuten an, die Sie leisten müssen, etwa 7 Stunden 30 Minuten.

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    Unbezahlte Pausen ergänzen

    Berücksichtigen Sie Ruhepausen und andere unbezahlte Zeiten: Sie verlängern die Anwesenheit, ohne die bezahlte Arbeitszeit zu verkürzen.

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    Ausstempelzeit ablesen

    Das Ergebnis erscheint im 24-Stunden-Format (zum Beispiel 17:00) zusammen mit der entsprechenden 12-Stunden-Schreibweise und weist aus, wenn der Feierabend auf einen späteren Tag fällt.

Formel für die Ausstempelzeit

Die Grundrechnung lautet:

Ausstempelzeit = Arbeitsbeginn + erforderliche bezahlte Arbeitszeit + unbezahlte Pause

Rechnen Sie jede Dauer vor dem Addieren in Minuten um. Übersteigt die Summe 24:00 Uhr, ziehen Sie je vollem Tag 1.440 Minuten ab und übernehmen die Tagesverschiebung ins Ergebnis. Bezahlte Pausen werden nicht zusätzlich addiert, denn sie zählen bereits zur bezahlten Arbeitszeit.

Beispielschicht

Angenommen, Sie stempeln um 08:30 Uhr ein, müssen 8 bezahlte Stunden leisten und nehmen 30 Minuten unbezahlte Mittagspause. Die Anwesenheitszeit beträgt damit 8 Stunden 30 Minuten, Ihr Feierabend liegt also um 17:00 Uhr.

Arbeitsbeginn Erforderliche bezahlte Zeit Unbezahlte Pause Feierabend
08:30 8 Std. 00 Min. 30 Min. 17:00
07:45 7 Std. 30 Min. 45 Min. 16:00
22:00 8 Std. 00 Min. 30 Min. 06:30 am Folgetag
13:20 4 Std. 15 Min. 0 Min. 17:35

Nachtschichten und lange Schichten

Das Zifferblatt wiederholt sich alle 24 Stunden, die verstrichene Zeit nicht. Eine Schicht, die um 22:00 Uhr beginnt und 8 Stunden 30 Minuten dauert, endet am Folgetag um 06:30 Uhr. Der Rechner verfolgt diesen Tageswechsel und behandelt das Ergebnis am frühen Morgen nicht so, als läge es vor dem Arbeitsbeginn. Bei ungewöhnlich langen Dienstplänen, die mehr als eine Mitternacht überschreiten, weist er zusätzlich die Tagesverschiebung aus.

Häufige Fehler bei der Schichtplanung

  • Die unbezahlte Pause abziehen. Für den Feierabend werden unbezahlte Pausen zur bezahlten Arbeitszeit addiert, denn durch die Pause bleiben Sie länger.
  • Eine bezahlte Pause doppelt zählen. Eine bezahlte Pause gehört bereits zur bezahlten Arbeitszeit und braucht keine weitere Korrektur.
  • Dezimalstunden mit Stunden und Minuten vermischen. Sieben Stunden 30 Minuten sind 7,5 Dezimalstunden, sieben Stunden 50 Minuten dagegen nicht.
  • Rundungsregeln ignorieren. Arbeitgeber können Stempelzeiten nach Betriebsvereinbarung runden. Wenn es um Entgelt oder Rechtssicherheit geht, gilt die offizielle Zeiterfassung.

Das Arbeitszeitgesetz schreibt ab einer bestimmten Arbeitsdauer Ruhepausen vor, und diese Ruhepausen zählen nicht als Arbeitszeit. Genau deshalb verschiebt eine unbezahlte Pause den Feierabend nach hinten. Dies ist ein Planungsrechner und ersetzt weder die Zeiterfassung Ihres Arbeitgebers noch Tarifvertrag oder geltendes Arbeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen

Addieren Sie die unbezahlte Mittagspause, wenn Sie Ihre Ausstempelzeit ermitteln. Die geforderte bezahlte Arbeitszeit müssen Sie trotzdem vollständig leisten, deshalb verlängert unbezahlte Zeit die Spanne zwischen Einstempeln und Ausstempeln. Eine bezahlte Pause addieren Sie nicht zusätzlich.

Ja. Überschreitet die Schicht Mitternacht, läuft die Uhrzeit korrekt über und der Rechner weist aus, wie viele Tage nach dem Einstempeln der Feierabend liegt. Beispiel: 22:00 Uhr plus acht bezahlte Stunden und 30 Minuten unbezahlte Pause ergeben 06:30 Uhr am Folgetag.

Geben Sie die Uhrzeit ein, die Ihr Arbeitgeber als offiziellen Arbeitsbeginn wertet, sofern sie Ihnen bekannt ist. Rundungspraxis und Abrechnungsregeln unterscheiden sich, vergleichen Sie dieses Planungsergebnis daher mit Ihrer Zeiterfassung und der betrieblichen Regelung.

Nein. Die Berechnung nutzt ausschließlich die im Browser eingegebenen Werte und erfordert weder einen Datei-Upload noch eine Verbindung zu einem Lohnsystem.

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